Incident Response
Wir ergänzen Ihre Detection & Response an den beiden Stellen, an denen es regelmäßig klemmt. Im Ernstfall bringen wir Ruhe und Struktur in eine hektische Lage, aus eigener Erfahrung mit Ransomware- und Insider-Vorfällen, und übernehmen Lagebild, Eindämmung und die Meldungen. Im Tagesgeschäft bearbeiten wir Ihre Alarme, wenn Ihr Team gerade nicht kann: in Stoßzeiten, an Wochenenden und nachts. Wenn es jetzt brennt, erreichen Sie uns oben rechts über die Schnelle Hilfe.
Der Alarm kommt nicht zur Bürozeit
Erkennung ohne Reaktion ist ein Rauchmelder ohne Feuerwehr. Die meisten Organisationen, die bei uns anrufen, haben kein Erkennungsproblem: Die Alarme kommen an. Das Problem ist, wer sie bearbeitet, wenn sie freitags um 19 Uhr auflaufen, wenn zwei von drei Leuten im Urlaub sind oder wenn aus einem Alarm plötzlich ein echter Vorfall wird.
Genau dann verschieben sich die Anforderungen. Im Alarmbetrieb geht es um Triage und Geschwindigkeit. Im Vorfall geht es zusätzlich um Entscheidungen unter Unsicherheit, um Kommunikation nach innen und außen und um Fristen, die parallel zur technischen Bewältigung laufen. Beides braucht Menschen, die verfügbar sind und die Ihre Umgebung schon vorher kennen.
Sechs Phasen, und zwei davon entscheiden
Das eigentliche Problem im Vorfall ist, dass alles gleichzeitig passiert. Deshalb arbeiten wir nicht nach Gefühl, sondern entlang eines Ablaufs, den die Praxis seit Jahren nutzt: der sechs Phasen des SANS-Institute, die auch der Zertifizierung GCIH zugrunde liegen. Ihr Wert liegt weniger in der Vollständigkeit als in der Reihenfolge.
Zwei Übergänge entscheiden über den Ausgang, und beide lassen sich nicht vorab in einem Dokument erledigen. Der erste liegt zwischen Identifikation und Eindämmung. Wer zu früh abschaltet, verliert die Information darüber, was der Angreifer eigentlich tut und wie weit er schon gekommen ist. Wer zu lange zusieht, lässt ihn weiterarbeiten. Diese Abwägung braucht jemanden, der sie in der Lage trifft und verantwortet, und zwar mit dem Kopf von jemandem, der so etwas nicht zum ersten Mal sieht.
Der zweite liegt zwischen Beseitigung und Wiederanlauf. Ein zu früher Wiederanlauf ist der häufigste Grund dafür, dass derselbe Vorfall ein zweites Mal passiert. Deshalb gehört dazu immer eine Phase erhöhter Beobachtung, in der gezielt nach genau der Technik gesucht wird, über die der Angreifer hereingekommen ist. Und deshalb ist die Aufarbeitung am Ende keine Fleißaufgabe, sondern die Stelle, an der aus einem teuren Vorfall wenigstens ein Fortschritt wird.
Drei Meldepflichten, drei verschiedene Uhren
Parallel zu diesen sechs Phasen läuft etwas, das mit Technik nichts zu tun hat. Ab der Identifikation ticken je nach Betroffenheit mehrere Meldefristen gleichzeitig, und sie starten nicht am selben Punkt:
| Regime | Uhr startet bei | Erste Meldung | Danach | Abschluss |
|---|---|---|---|---|
NIS2 § 32 BSIG | Kenntnis vom Vorfall | 24 Std. frühe Erstmeldung | 72 Std. Bestätigung mit Bewertung | 1 Monat nach der 72-Std.-Meldung |
DSGVO Art. 33 | Bekanntwerden der Verletzung | 72 Std. an die Aufsichtsbehörde | immer Dokumentation, auch ohne Meldung | entfällt keine Abschlussmeldung |
DORA Art. 19 | Einstufung als schwerwiegend, max. 24 Std. nach Kenntnis | 4 Std. nach der Einstufung | 72 Std. nach der Erstmeldung | 1 Monat nach der Zwischenmeldung |
Zwei Fallen stecken darin. Erstens der Startpunkt: Das BSIG zählt ab der Kenntnis vom Vorfall, die DSGVO ab dem Bekanntwerden der Verletzung, DORA ab der Einstufung als schwerwiegend. Zweitens die Abschlussfrist, die sich auf die vorige Meldung bezieht und nicht auf den Vorfall. Wer das verwechselt, meldet formal zu spät, obwohl technisch längst alles erledigt ist.
Der praktische Kern: Die erste Meldung ist eine Entscheidung unter Unsicherheit. Nach vier oder 24 Stunden weiß niemand, was genau passiert ist, und das wird auch nicht verlangt. Gefordert ist eine belastbare erste Einschätzung, die später korrigiert werden darf. Dafür braucht es vorher festgelegte Kriterien und eine Person, die diese Entscheidung treffen darf.
Zwei Wege, uns einzubinden
Wir machen daraus keine Produktlandschaft. Es gibt zwei Arten, mit uns zu arbeiten, und sie lassen sich kombinieren:
Welche Alarme wir bearbeiten und wann eskaliert wird, legen wir vorher zusammen fest, orientiert an den Angreifern und Techniken, die für Sie realistisch sind. So entscheidet nicht das Bauchgefühl der diensthabenden Person, sondern ein Kriterium, dem Sie vorher zugestimmt haben.
Was wir nicht machen
Wir machen keine IT-Forensik. Nicht, weil wir das Thema nicht kennen, sondern weil eine rechtssichere Beweissicherung eigene Geräte, geeignete Räume und eine lückenlose Beweiskette verlangt. Wer das nebenbei anbietet, gefährdet genau die Verwertbarkeit, um die es dabei geht. Wenn Sie im Nachgang belastbare Beweise brauchen, etwa für Strafverfolgung, Versicherung oder Arbeitsrecht, gehört das in spezialisierte Hände.
Was wir stattdessen tun: Wir achten im laufenden Vorfall darauf, dass Spuren nicht zerstört werden, bevor jemand sie sichern kann. Wir ziehen forensische Dienstleister hinzu, steuern sie und übersetzen deren Ergebnisse in Entscheidungen. Und wir halten Ihnen den Rücken frei, während das läuft.
Ebenso wenig ersetzen wir Ihr SOC oder Ihre Detection & Response. Wenn Sie noch gar keine Erkennung haben, ist Incident Response nicht Ihr erstes Problem, dann sprechen wir zuerst darüber. Und wir verkaufen keine Bereitschaft an Organisationen, bei denen absehbar nie ein Alarm ankommt, weil niemand hinschaut.
Häufige Fragen zur Incident Response
Machen Sie auch Forensik?
Nein. Eine rechtssichere Beweissicherung verlangt eigene Geräte, geeignete Räume und eine lückenlose Beweiskette. Das leisten wir nicht, und wir behaupten es auch nicht. Was wir tun: Wir sorgen im laufenden Vorfall dafür, dass Spuren nicht zerstört werden, ziehen spezialisierte Forensik-Dienstleister hinzu, steuern sie und übersetzen deren Ergebnisse in Entscheidungen.
Haben Sie selbst schon Vorfälle bewältigt?
Ja, und zwar komplexe. Dazu gehören Ransomware-Lagen ebenso wie Insider-Vorfälle, bei denen technische Bewältigung, arbeitsrechtliche Fragen und Kommunikation gleichzeitig laufen. Genau daher kommt der Teil unserer Leistung, der sich schlecht in eine Leistungsbeschreibung schreiben lässt: In einer hektischen Lage eine Reihenfolge festzulegen und dabei zu bleiben.
Nach welchem Ablauf arbeiten Sie einen Vorfall ab?
Entlang der sechs Phasen des SANS-Institute: Vorbereitung, Identifikation, Eindämmung, Beseitigung, Wiederanlauf und Aufarbeitung. Dieses Modell stammt aus der Praxis der Vorfallbearbeitung und beschreibt die Reihenfolge, in der im Ernstfall tatsächlich entschieden wird. Entscheidend sind dabei zwei Übergänge: von der Identifikation zur Eindämmung und von der Beseitigung zum Wiederanlauf.
Ersetzen Sie unser SOC oder unsere Detection & Response?
Nein, wir ergänzen sie. Die Erkennung bleibt bei Ihnen oder bei Ihrem Dienstleister. Wir springen dort ein, wo Kapazität fehlt: bei Alarmen außerhalb der Bürozeiten, in Stoßzeiten und im echten Vorfall, wenn neben der Technik plötzlich Entscheidungen, Kommunikation und Meldefristen dazukommen.
Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?
Das hängt vom Regime ab, und die Uhren starten unterschiedlich. Nach § 32 BSIG gilt eine frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden und eine Bestätigung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden, jeweils ab Kenntnis vom Vorfall, die Abschlussmeldung binnen eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung. Die DSGVO verlangt in Artikel 33 eine Meldung binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden. Für Finanzunternehmen setzt DORA die kürzeste Frist: vier Stunden nach der Einstufung als schwerwiegend, spätestens aber 24 Stunden nach Kenntnis.
Was passiert, wenn wir die Frist nicht halten können?
Melden Sie trotzdem, und begründen Sie die Verzögerung. Die DSGVO sieht das in Artikel 33 ausdrücklich vor, und die DORA-Fristenregelung verlangt, die zuständige Behörde noch innerhalb der eigentlichen Frist über die Verzögerung und deren Gründe zu informieren. Eine unvollständige Meldung ist besser als eine späte: Erst- und Zwischenmeldungen dürfen ausdrücklich korrigiert und ergänzt werden.
Müssen wir jeden Vorfall melden?
Nein. Meldepflichtig sind erhebliche beziehungsweise schwerwiegende Vorfälle, und die DSGVO-Meldung entfällt, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen voraussichtlich ausbleibt. Genau deshalb braucht es vorher festgelegte Einstufungskriterien. Zu dokumentieren ist nach Artikel 33 Absatz 5 DSGVO trotzdem jede Verletzung, auch die nicht gemeldete, damit die Aufsicht die Entscheidung nachvollziehen kann.
Wie läuft die Übernahme der Alarmbearbeitung konkret ab?
Wir klären vorab, welche Alarmquellen wir sehen, welche Fälle wir selbst abschließen dürfen, ab wann eskaliert wird und an wen. Dazu gehört ein Zugang zu Ihren Systemen im vereinbarten Umfang und ein kurzer Übergabestand zu Beginn und Ende jedes Zeitfensters. Sie behalten die Hoheit über Ihre Umgebung, wir übernehmen die Arbeit in den Zeiten, die Sie nicht abdecken können.